Die neue Nutzungsordnung für das Sportgelände der PSG am Seemooser Horn ist fertiggestellt und tritt ab sofort in Kraft. 

Liebe Mitglieder und Freunde der PSG,

Wir alle freuen uns dass unser Sportgelände am Seemooser Horn wieder nutzbar ist und dort wieder Leben einkehrt. Es ist eine Sportanlage entstanden, die ihresgleichen sucht und auf die wir stolz sein können. Die Resonanz am 1. Mai und beim Saisonbeginn der Freizeitsportler am 20. Mai hat gezeigt, dass von Seiten der PSG´ler riesiges Interesse an den neu entstandenen Sport- und Freizeitmöglichkeiten besteht. Die PSG hat ihre Heimat am Seemooser Horn wiederbekommen und freut sich auf deren Nutzung. Um ein entspanntes Miteinander ……..

am Seemooser Horn zu fördern, die Sportanlagen in einem sauberen und guten Zustand zu erhalten, sowie die Sicherheit zu gewährleisten, sind Regeln für die Nutzung notwendig. Der Vorstand der PSG hat eine neue Nutzungsordnung erarbeitet. Diese ersetzt die bisherige vorläufige Nutzungsornung und ist ab sofort gültig.

Nutzungsordnung für das Sport- und Freizeitgelände der PSG am Seemooser Horn

 

 

  1. Aufenthalt

  • Das Betreten des Geländes und das Baden ist auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

  • Die allgemeinen Lärmschutzvorschriften sind einzuhalten.

  • Zutritt zum Sportgelände am Seemooser Horn und zum Uferbereich haben nur Mitglieder der PSG Friedrichshafen mit gültigem Mitgliedsausweis, aktive Mitglieder der HSG sowie Studenten der Zeppelin University, wer am Trainingsbetrieb einer der Abteilungen teilnimmt (der Trainingsbetrieb muss unter Aufsicht eines Übungsleiters oder aufgrund dessen Anleitung erfolgen) und andere Gruppierungen, die von der PSG die Erlaubnis dazu erhalten haben.
  • Zu offiziellen Sportangeboten und Sportveranstaltungen der PSG haben auch sonstige Kursteilnehmer und Gäste Zutritt zum Seemooser Horn

  • Zutritt zur Vereinsgaststätte und der befestigten Terrasse haben Mitglieder der PSG, Gäste und Studenten der Zeppelin University

    2. Verhalten auf dem Gelände und der Sportanlagen

 

  • Jeder Benutzer ist aufgefordert, das Gelände mit seinen Einrichtungen so zu behandeln, dass keinerlei Schäden entstehen. Festgestellte Schäden sind unverzüglich der Geschäftsstelle der PSG zu melden.

  • Hunde dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. (Ausnahme: Sie dürfen angeleint in den Bereich der Vereinsgaststätte und auf die Terrasse des Vereinsheims).

  • Autos, Motorräder, Fahrräder uns sonstige Fahrzeuge dürfen nur auf den dazu vorgesehenen und ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden. Es ist nicht erlaubt Fahrräder oder sonstige Fahrzeuge mit auf das Gelände zu nehmen.

  • Eine Entsorgung von Müll auf dem Gelände ist nicht möglich und nicht gestattet. Alles was mitgebracht wird, muss auch wieder mitgenommen werden. Zum Vereinsheim gehörendes Leergut ist dort auch wieder abzugeben.

  • Das Campieren auf dem Gelände ist grundsätzlich verboten, der Vorstand kann bei Vereinsinteresse Ausnahmen genehmigen.

  • Jegliche Art von Festen und Feiern auf dem Gelände der PSG müssen beim Vorstand schriftlich (email oder Brief) beantragt und vom Vorstand genehmigt werden

  • Grillen ist nur auf den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Grillstellen bis 22.00 Uhr auf eigene Verantwortung erlaubt. Offene Feuer (Lagerfeuer) sind verboten. Beim Verlassen der Grillstelle ist darauf zu achten, dass das Feuer erloschen ist und die Grillstelle in einem sauberen Zustand verlassen wird. Das Schankrecht des Vereinsheimsbetreibers ist einzuhalten.

  • Baden und das Benutzen des Strandes und der Duschen ist ausschließlich den Mitgliedern der PSG gestattet.

  • Verunreinigungen, insbesondere durch Scherben sind zwingend zu vermeiden bzw. sind der Strand und die Sportanlagen im Verunreinigungsfalle und vor Benutzung gründlichst zu reinigen. Ein diesbezüglicher Verstoß kann ein Platzverbot zur Folge haben.

  • Das Rauchen auf den Sportanlagen, sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken auf die Sportanlagen (Beachfelder, Soccerbox, Rasenspielfeld) ist verboten.

  • Der Rasenplatz ist keine Liegewiese.

 

       3. Schankrecht

  • Die Bewirtschaftung für das Gelände obliegt dem Vereinswirt. Bei Turnieren gelten Absprachen zwischen den Abteilungen und dem Vereinswirt.
  • Zutritt zur Vereinsgaststätte und der befestigen Terrasse haben Mitglieder der PSG und Gäste.

  • Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nur im Umfang für den persönliche Bedarf gestattet. Getränke in Kisten oder Fässer oder größerem Umfang dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. Dieser Bedarf ist zwingend beim Vereinswirt abzudecken.

 

      4. Zuwiderhandlung

 

  • Personen, die gegen diese Nutzungsordnung verstoßen oder die Weisung der Verantwortlichen für das Gelände (Platzwart, Sportwart, Trainer oder Betreuer, Vorstand, Abteilungsleiter, Übungsleiter, Platzordner) nicht befolgen, können vom Gelände – notfalls mit polizeilicher Unterstützung – verwiesen werden.

  • Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann ein Platzverbot erteilt werden.

 

      5. Haftung

 

  • Die Besucher, Sportler, Betreuer, Veranstalter etc. betreten bzw. benutzen das Gelände und ihre Einrichtungen (einschl. Zufahrt, Parkplätze, Wege) auf eigene Gefahr.

  • Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen sowie für abgestellte Fahrzeuge übernimmt die PSG keine Haftung.

  • Die PSG ist berechtigt, Schäden auf dem Gelände und seinen Einrichtungen auf Kosten des Haftpflichtigen beheben zu lassen.

 

      6. Inkrafttreten

 

Diese Nutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft.Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich vom Vorstand der PSG vorgenommen.

Ansprechpartner für das Gelände sind:

Platzbelegung: Sportwart Rolf Sers – email: uhu1955@gmx.de

Vorstand: Brigitte Messmer – email: Brigitte.messmer@gmx.de

Geschäftsstelle der PSG: – email: info@psg-fn.de
Tel.: 07541/377045 (Anrufbeantworter)

 

PSG Friedrichshafen

 

 

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Vorstand