Umsetzung der Lockerungen der Corona Verordnung

Lieber Mitglieder,

ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist – mit Einschränkungen – wieder erlaubt. Somit dürfen wir wieder am Seemooser Horn trainieren.

Hierzu haben wir diese Woche in einer Vorstandssitzung die Rahmenbedingungen für eine Öffnung des Geländes definiert und anschließend im Sportrat mit allen Abteilungsleitern durchgesprochen. Für folgende Sportarten werden voraussichtlich Training angeboten:

Fußball, Boule, Handball, Beachvolleyball, Sie und Er Gymnastik, Yoga und Aerobic
und im Freizeitsportbereich: Windsurfen, SUPen und Tischtennis

Für die Sportarten werden aktuell die Trainingspläne erstellt, Ansprechpartner definiert und Hygienekonzepte festgelegt. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, werden die Sportarten einzeln sukzessive vom Vorstand freigegeben. Alle Trainingsteilnehmer müssen für jede Trainingseinheit namentlich dokumentiert werden, die Blankolisten stehen den Übungsleitern in den Kästen links an der Wand im Eingangsbereich zur Verfügung, sie müssen spätestens nach der Trainingseinheit ausgefüllt in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Daten werden im Verein gesammelt und nach Ende der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Bitte um Beachtung! Die Soccerbox und das Sportgelände ist für Freizeitaktivitäten jeder Art gesperrt und darf nur zu Trainingszwecken genutzt werden. Außerdem können aus hygienischen Gründen keine Vereinssportgeräte ausgegeben werden.

Ab 18. Mai 2020 wird Danie Gallo das Vereinsrestaurant wieder öffnen, bitte auch hier die notwendigen Coronavorgaben beachten und umsetzen.

Des Weiteren ist das Gelände am Seemooser Horn in den nördlichen Sportbereich und den südlichen Freizeitgeländebereich unterteilt. Der Sportteil darf – wie bereits erwähnt – nur zu Trainingszwecken genutzt werden, während der Aufenthalt im Freizeitgeländeteil wieder erlaubt ist. Die üblichen Coronaregeln sind zwingend einzuhalten, wie z.B. 1,5 m Abstand, etc. Bis auf weiteres gibt es keine Limitierung der Personenzahlen, sollten sich aber zukünftig so viele Mitglieder auf dem Gelände aufhalten, dass die Abstandsregelungen von 1,5 m nicht eingehalten werden können, wird es zu einer Begrenzung und verstärkten Mitgliederkontrollen kommen. Zu diesen brauchen wir auch freiwillige Mitglieder, im Besonderen diejenigen, welche das Freizeitgelände nutzen. Es ist selbsterklärend, dass auch wie bisher Nichtmitglieder keinen Zutritt zum Gelände haben. Nutzung des Geländes nur durch Mitglieder. Außerdem haben wir einen Aufnahmestop erlassen (Interessierte können einen Aufnahmeantrag stellen, kommen auf eine Warteliste, über welche wir nach Entschärfung der Coronamaßnahmen entscheiden werden).

Für alle Aktivitäten gelten die jeweils gültigen behördlichen Coronovorgaben des Landes Baden-Württemberg bzw. der Stadt Friedrichshafen.

Die neuen Mitgliederausweise sind gedruckt, müssen noch kuvertiert und anschließend versandt werden. Solange behalten die alten Ausweise ihre Gültigkeit. Aufgrund des Versammlungsverbotes wird die Jahreshauptversammlung auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben. Sobald es die Versammlungsrichtlinien erlauben laden wir hierzu rechtzeitig ein.

Dies sind jeden Menge Vorgaben, die aus Sicht des Vorstandes und des Sportrates aber zwingend notwendig sind, um die Chance der Lockerungen der Corona-Verordnung für alle PSG-Mitglieder bestmöglich nutzen zu können.

Für den PSG Sportclub am Seemooser Horn ist Christoph Weippert als Corona-Beauftragter benannt worden.

Vielen Dank für Euer Verständnis und hoffentlich auf ein baldiges Wiedersehen am Seemooser Horn.

Liebe Grüße und bleibt gesund
Euer Vorstand